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AZG steht für „Arbeitszeitgesetz“, genauer: „Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs“, ein Spezialgesetz, das gleichwertig neben dem Arbeitsgesetz (ArG) steht. Das AZG enthält Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Verkehr der Schweiz. Darunter fallen die Eisenbahnen, städtische Verkehrsbetriebe, Busbetriebe, Schifffahrtsunternehmen und touristische Transportunternehmungen wie z.B. Seilbahnen.
Die Einhaltung der Bestimmungen des AZG und der dazugehörigen Verordnung (AZGV) wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) regelmässig überprüft.

„Die besonderen Umstände beim öffentlichen Verkehr erfordern spezielle Regelungen zur Gewährleistung eines sicheren und effizienten Betriebs und zum Schutz der Mitarbeitenden (…). Diese Bedürfnisse sind im Arbeitszeitgesetz (AZG) abgedeckt.“

Website BAV

Info steht für unseren Anspruch, unser Wissen und unsere Erfahrung im Bereich des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsrechtes in einer klaren und verständlichen Art zur Verfügung zu stellen.

hier kommen Sie ins Spiel…

Sie benötigen Schulungen für Mitarbeitende und Disponenten? Eine gründliche Analyse Ihrer Dienstpläne und Einteilungen? Sie möchten die Vorgaben von Gesetz und Verordnung effizient in Ihren Personalreglementen umsetzen oder die Konfiguration Ihrer Personalplanungssoftware überprüfen? Dann sollten wir uns kennenlernen und gemeinsam klären, wie wir Sie unterstützen können!
Durch unsere langjährige Erfahrung als HR-Experte mit Spezialgebiet Arbeitszeitgesetz und als Leiter des Rechtsdienstes eines grossen öV-Unternehmens sind wir in der Lage, Ihnen ein umfangreiches Wissen namentlich im Bereich des AZG und in weiteren arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung zu stellen.